, Fachanwalt für Sozialrecht
Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung (Stichwort "Berufsgenossenschaft") ist es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, nach Eintritt von Arbeitsunfähigkeit oder Berufskrankheit die Gesundheit oder die Leistungsfähigkeit der Versicherten wieder herzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
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Das Bundessozialgericht (BSG) hat nunmehr in einigen Urteilen über streitige Fragen zum Arbeitslosengeld II Stellung genommen. Nachfolgend werden auch ausgewählte Entscheidungen des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen und des Sozialgerichts Oldenburg behandelt. Nach über zwei Jahren "Hartz IV" sind weiterhin viele Rechtsfragen ungeklärt.
zum Artikel Urteile im Jahr 2006 zum Arbeitslosengeld II![[]](bilder/internlink.gif)
Das Sozialgesetzbuch II ist nunmehr seit über einem Jahr in Kraft. 'Hartz IV' hatte mit Wirkung zum 01.01.2005 die bisherige Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz und die bisherige Arbeitslosenhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende in dem Sozialgesetzbuch II ('Arbeitslosengeld II') zusammengefaßt.
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Schon die Überschrift deutet darauf hin, daß es heute (aufgrund von Gesetzesänderungen) viele verschiedene Rentenarten gibt, die auf ein vermindertes Leistungsvermögen Bezug nehmen. Dem Leser soll hier ein kleiner Überblick verschafft werden.
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Haben auch Sie einen Bescheid von der Pflegekasse bekommen, in dem z.B. die Eingruppierung in eine Pflegestufe oder die Höherstufung abgelehnt wurde?
Wenn eine Behörde einen solchen Bescheid, d.h. einen 'Verwaltungsakt', erläßt, ist der betroffene Versicherte schriftlich darüber zu belehren, daß er einen Rechtsbehelf (z.B. Widerspruch oder Klage zum Sozialgericht) einlegen kann.
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Es zwickt hier und da. Aber bekomme ich als sozialversicherungsrechtlich Beschäftigter deshalb eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Bundesversicherungsanstalt (BfA) oder Landesversicherungsanstalt (LVA)?
Das Recht der Renten wegen Erwerbsminderung ist zum 01. Januar 2001 neu geregelt worden. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den neuen Regelungen, die allerdings nur für die ab dem 02. Januar 1961 geborenen Versicherten gelten.
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In den letzten Monaten haben einige selbständige Physiotherapeuten unerwartet Post von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) bekommen. Die BfA prüft derzeit vermehrt, ob selbständige Physiotherapeuten der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen.
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